Weiter sei festzustellen, dass es sich bei den fraglichen Personen um sehr langjährige Mitarbeitende handle, die zu einer Zeit eingestellt worden seien, als die Asylfürsorge völlig anders organisiert gewesen sei, als sie es heute sei. Soweit aus den Akten ersichtlich, sei eine mitarbeitende Person (Jahrgang 1956) 1988 als betreuende Person in der Lohnklasse 11/g eingestellt, 1991 zur stellvertretenden Leiterin der Durchgangsstation befördert und 1993 mittels einer Funktionsänderung wieder als Betreuende beschäftigt und lohnmässig zurückgestuft worden. Die andere Person (Jahrgang 1961) sei 1990 als betreuende Person in der Lohnklasse 11/h eingestellt worden.