___ geltend gemacht, drei andere Personen seien höher als sie eingestuft. Ihr sei entgegen zu halten, dass im Jahr 2017 beim Kanton Zug nur vier Personen mit analoger Stellenbeschreibung und Funktion "Betreuer/in", drei Frauen und ein Mann, angestellt gewesen seien, wobei der ältere Kollege noch zusätzlich die Stellvertretung des Leiters der Durchgangsstation ausgeübt habe. Zwei von der Beschwerdeführerin erwähnte Personen seien nicht in der Durchgangsstation Steinhausen, sondern aktuell im Sozialdienst der Abteilung Soziale Dienste Asyl tätig. Zusätzlich zu den Aufgaben, wie sie auch Betreuende in der Durchgangsstation ausführten, sei im Sozialdienst insbesondere die Förderung der