Richtig sei, dass er in 16 Dienstjahren sechsmal befördert worden sei, was 0,33 Beförderungen pro Jahr entspreche. A.________ sei in drei Dienstjahren zweimal befördert worden, was 0,66 Beförderungen pro Jahr entspreche. Wenn die befristeten Anstellungen dazugerechnet würden, sei sie in fünf Jahren zweimal befördert worden, was 0,40 Beförderungen pro Jahr entspreche. D.________ sei entgegen der Behauptung der Beschwerdeführerin nicht öfter, sondern weniger oft befördert worden. Eine Diskriminierung in der Lohnentwicklung sei somit nicht gegeben. A.________ mache eine Lohndifferenz im Jahr 2012 gegenüber D.________ geltend.