_ mittels Lohnanpassung durch das Kantonale Sozialamt zu beseitigen. 4. Eventualiter sei das Kantonale Sozialamt zu verpflichten, ihr die Differenz zwischen dem tatsächlich ausbezahlten Lohn und dem ihr geschuldeten Lohn zuzüglich Zins von 5 % seit der Diskriminierung zu bezahlen.