1. Das Beschwerdeverfahren sei bis zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens zu sistieren. 2. Eventualiter sei der Entscheid des Kantonalen Sozialamts aufzuheben. 3. Eventualiter sei die Lohndiskriminierung im Sinne von Art. 8 Abs. 3 BV und Art. 3 GlG zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Arbeitskollegen D.________ mittels Lohnanpassung durch das Kantonale Sozialamt zu beseitigen.