bzw. FH, Bachelor in Sozialpädagogik oder Bachelor of Science in Social Work [dipl. Sozialarbeiter/in FH]) erforderlich. Durch die Zuordnung auf das vorgenannte Funktionsprofil seien im Quervergleich nicht nur die drei Betreuerinnen und der Betreuer berücksichtigt, sondern alle Mitarbeitenden des Kantons in diesem Funktionsprofil (z.B. auch Mitarbeitende Wohnbegleitung), womit eine etwas breitere Datenbasis berücksichtigt werden könne. Der Lohnvergleich zeige, dass der Jahreslohn von A.________ unter Berücksichtigung des Alters, Dienstalters und ihrer Lohnentwicklung im Lohnband liege.