c) Am 24. November 2017 liess A.________ durch ihren neu mandatierten Rechtsvertreter beim Kantonalen Sozialamt den Erlass einer anfechtbaren Verfügung verlangen. Zur Begründung liess sie darlegen, im Gespräch vom 31. Mai 2017 sei ihr mitgeteilt worden, dass ihre Anträge um Anpassung der Funktionsbezeichnung und Einstufung in die LK 13/d nach Rücksprache mit dem Personalamt nicht gutgeheissen werden könnten. Nachdem die Direktion des Innern die Eingabe von A.________ vom 24. November 2017 zuständigkeitshalber der Finanzdirektion überwiesen hatte, teilte ihr diese am 12. De- Urteil V 2019 31 3