Bei dieser Sachlage und vor dem Hintergrund des ausgewiesenen sehr hohen denkmalpflegerischen Wertes überwiegt das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnhauses an der Leihgasse 15a in Baar die entgegenstehenden Interessen. Zudem hat die Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass sich bei einem Erhalt dieser Altbaute ein Wohnbauprojekt realisieren lässt, das in einem vergleichbaren Kostenrahmen wie ein Neubau gehalten werden kann. Die finanziellen Urteil V 2019 13 27 Folgen sind für die Gemeinde demnach nicht unzumutbar. Die Unterschutzstellung erweist sich somit insgesamt als verhältnismässig.