Die Gemeinde als Baubewilligungsbehörde wird weiter auf ein Neubauprojekt der Nachbarn Einfluss nehmen können. Die Eigentümer des GBP Nr. 156 sind im Kanton übrigens bekannt für gute und überzeugende Neubaulösungen in denkmalgeschützter Umgebung (vgl. in der Stadt Zug die Fassade des Restaurants Schiff und auch etwa das neue Gebäude an der Gartenstrasse 5). Wünschenswert wäre es zudem zweifellos, dass sich die Einwohnergemeinde mit den anderen zwei Eigentümerschaften darauf einigen könnte, dass auch diese ihre grossen Keller unter den Liegenschaften, die früher alle miteinander verbunden waren, erhalten würden und sogar einer gemeinsamen Zweckbestimmung zuzuführen bereit wären.