Ebenso können Funde von noch nicht ersichtlichen, schützenswerten bemalten Täfern und Decken nicht ausgeschlossen werden. In Berücksichtigung der Aussagen der Machbarkeitsstudie stellt eine Unterschutzstellung des sog. Kernbaus für die Gemeinde als Gemeinwesen keine unzumutbare Belastung dar. Zweifellos muss die Gemeinde bei einer Unterschutzstellung die ihr verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten prüfen.