Die Unterschutzstellung verunmöglicht der Eigentümerin insbesondere nicht, eine Nutzung des Gebäudes weiterzuführen und es im Innern — soweit die historische Bausubstanz respektiert wird — umbauen zu können. Dazu ist mit den Fachleuten des Denkmalschutzes festzustellen, dass Wohnungen in einem historischen Gebäude sehr oft unkonventionell sein können und dürfen. Dies macht im Einzelfall wohl auch die Attraktivität von Altbauten aus, nicht nur in einer Altstadt. Sie sind deshalb wohl nicht grundsätzlich schlechter vermietbar. Was die geschätzten Sanierungskosten anbelangt, so basieren sie auf plausiblen Vergleichsbeispielen.