Grundsätzlich sind im Altbau mit mehr oder weniger grossem Aufwand an räumlichen Veränderungen qualitätsvolle Wohnungen realisierbar. Die Baukosten dafür differieren gemäss der Studie bei einer Genauigkeit von +/– 25 Prozent der Grobkostenschätzung um neun Prozent zu Ungunsten des Altbaus. Eine solche mögliche Mehrbelastung erscheint für ein Gemeinwesen nicht als unverhältnismässig. Demgegenüber wäre bei einer Abbruch- und Neubaulösung über die drei Grundstücke gemäss Einschätzung der Architekten nicht mit Sicherheit voraussagbar, Urteil V 2019 13 24