Zunächst ist festzustellen, dass die im Auftrag des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie erstellte Machbarkeitsstudie zeigt, dass sich bei einem Erhalt der ganzen Gebäudegruppe in Verbindung mit einem Neubau auf GS Nr. 156, 157 und 158 ein Wohnprojekt in vergleichbarem Kostenrahmen wie bei einem Neubau über alle drei Grundstücke realisieren lässt, ohne dass ein Ausnützungsverlust entstehen würde. Dasselbe muss grundsätzlich auch für eine Unterschutzstellung einzig des Kernbaus bei einer Neubaulösung auf GS Nr. 156 gelten. Grundsätzlich sind im Altbau mit mehr oder weniger grossem Aufwand an räumlichen Veränderungen qualitätsvolle Wohnungen realisierbar.