Architekten und einen Bauingenieur mit jahrzehntelanger Erfahrung im Umgang mit Altbauten einen eigenen Augenschein durchführte, und das Amt für Denkmalschutz wie auch die D.________ AG in ihrer Machbarkeitsstudie das Gebäude im Gegensatz zur Einschätzung durch die Gemeinde nicht als baufällig. Auch am grossen Augenschein unter Beteiligung des Gesamtregierungsrates waren Statik und genereller Zustand des Gebäudes offensichtlich kein Thema, wie das Protokoll zeigt. Insbesondere liegen gemäss der Machbarkeitsstudie trotz der offensichtlich jahrzehntelangen Vernachlässigung keine strukturbedrohenden Schäden vor, die einen zwingenden Abbruch rechtfertigen würden.