9.2 Die Gebäudesubstanz ist bezüglich Statik beziehungsweise tragender Struktur aufgrund der Akten grundsätzlich in einem ausreichend guten baulichen Zustand, so dass eine weitere Erhaltung und Nutzung möglich ist. Die Unterschutzstellung ist somit geeignet, den Erhalt des Gebäudes Leihgasse 15a sicherzustellen. Sie ist zudem erforderlich, denn nur mit der Unterschutzstellung kann im vorliegenden Fall sichergestellt werden, dass das Gebäude erhalten bleibt. Insbesondere erachten die EKD, die am 3. Juni 2016 vertreten durch einen erfahrenen Denkmalpfleger mit Ausbildung zum Urteil V 2019 13 23