8.5 Als Zwischenfazit kann somit in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat festgestellt werden, dass nur gerade dem Haus Leihgasse 15a als Denkmal von lokaler Bedeutung ein sehr hoher, gemäss dem besonderen Gewicht der Aussagen der EKD ("unentbehrlich für das Verständnis der Ortsgeschichte und der Siedlungsentwicklung", "unverzichtbar") sogar ein äusserst hoher wissenschaftlicher, kultureller und heimatkundlicher Wert zukommt. Somit besteht an der Erhaltung des Kernbaus mit diesem hohen Denkmalwert grundsätzlich ein äusserst hohes öffentliches Interesse (§ 4 DMSG). Insbesondere hat die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege diese