8.4 Als Nächstes stellt sich aufgrund der Erwägungen aus dem Gutachten der EKD die Frage, ob eine Einzelunterstellung des Hauses Leihgasse 15a ohne gleichzeitigen Schutz des Gartenraumes (Umgebungsschutz) Sinn machen würde. Dies hätte wohl zur Folge, dass das kleine Grundstück GS Nr. 158 mit seinen (nicht schützenswerten) Bauten keiner vernünftigen Nutzung mehr zugeführt werden könnte. Um einem Ausnützungsverlust zu entgehen, zeigte die Machbarkeitsstudie zwar eine mögliche Bebauung unter Belegung des Gartens auf, doch ist dieser Vorschlag – wie dies auch der Eigentümer des GS Nr. 158 monierte –, ohnehin nur wenig befriedigend.