(tragende Wände, Decken und Böden). Zum Schutzumfang gehören insbesondere die historische Ausstattung des 18. Jahrhunderts (Wand- und Deckentäfer, Türen, Kachelofen) und die Wand- und Deckentäfer des 19. Jahrhunderts, beide enthalten im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss, sowie der Kellerraum.