Qualität der Bauten hätte erwartet werden können. Insofern ist das Interesse der Bevölkerung bzw. der Allgemeinheit am Erhalt des Denkmals als integralem Gebäudekomplex und damit am Erhalt der beiden Gebäude Rigistrasse 16 und 18 nicht ausgewiesen. 8.3 Aufgrund der überzeugenden, oben in E. 6.3. dargelegten Ausführungen der EKD in ihrem Gutachten vom 4. November 2016 zum Kernbau und dessen Schutzwürdigkeit muss hingegen letztere selbst in Berücksichtigung des neuen, verschärften Denkmalschutzgesetzes bejaht werden.