Zu ihrer Bedeutung als Erweiterungsbauten resp. zum Wert als Ensemble zusammen mit dem Kernbau mit seiner ortsbildprägenden und identitätsstiftenden Wirkung hat sich die EKD bereits geäussert. Der Regierungsrat hat in seinem Entscheid die Denkmalwürdigkeit des Hauses Leihgasse 15a vollumfänglich bejaht, die Schutzwürdigkeit der beiden anderen Häuser und damit sinngemäss auch die Werthaltigkeit des Ensembles verneint. Die Unterschutzstellung lehnte er im Wesentlichen darum ab, da er andere öffentliche und die privaten Interessen höher gewichtete. Die Abwägung dieser Interessen, die Prüfung der Verhältnismässigkeit resp.