Vorliegend veranlasste die kantonale Denkmalkommission im Unterschutzstellungsverfahren, dass die Direktion des Innern am 2. Februar 2016 die EKD um ein Fachgutachten zum Wohnhaus Leihgasse 15a ersuchte. Den Gutachten der EKD oder der kantonalen Fachstellen kommt ein grosses Gewicht zu, unabhängig davon, ob diese obligatorisch (Art. 7 NHG) oder fakultativ (Art. 8 NHG) erfolgt sind (Walter Engeler, in: Handbuch Heimatschutzrecht, 2020, § 7 Rz. 58). Insbesondere ist der Einbezug der EKD gestützt auf Art. 17a NHG als Pendant zur fakultativen Begutachtung gemäss Art. 8 NHG gedacht.