Eine Abstützung auf das Gutachten der EKD sei nicht möglich, ohne dessen Wortlaut und Intentionen zu beugen. Eine fachliche Analyse von Rigistrasse 16 und 18 stehe noch aus. 6.6 Wiederum im Auftrag der Verfahrensbeteiligten 2 erstellte G.________, H.________ AG, am 25. September 2019 ein Gutachten über die Schutzwürdigkeit des Hauses Rigistrasse 18. Unter einlässlicher Beschreibung der räumlichen Gegebenheiten und Einbezug verschiedener geschichtlicher Quellen wurde der Schluss gezogen, dass jegliche Belege für einen hohen architekturgeschichtlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert fehlten und nichts auf deren Vorliegen hinweise.