Diese reiche nach ihrer Ansicht nicht als eigenständige Begründung einer Unterschutzstellung der beiden Teile. Während die Oberflächen des Innern und die Baustruktur von Leihgasse 15a vergleichsweise gut dokumentiert seien, seien diese Arbeiten für die anderen Gebäude nicht mit derselben Sorgfalt ausgeführt worden, wohl weil sie zu unbedeutend seien. Der Freiraum im Süden der Leihgasse 15a habe für das Objekt eine hohe Bedeutung. Dem Freiraum gegen Westen hingegen könne keine bedeutende Funktion bezüglich des Denkmalwertes zugerechnet werden und er stelle keine attraktive Hofsituation dar.