6.4 Im Auftrag der Verfahrensbeteiligten 2 nahm E.________ am 1. März 2017 ausführlich um Fachbericht des ADA, zum Protokoll der KDK und zum Gutachten der EKD. Die EKD unterscheide bezüglich des wissenschaftlichen und heimatkundlichen Werts zwischen den einzelnen Gebäudeteilen. Die Argumente bezögen sich ausnahmslos auf die Leihgasse 15a. Der sehr hohe wissenschaftliche, kulturelle und heimatkundliche Wert für die Rigistrasse 16 und 18 gründe abschliessend einzig in der potentiellen Gefährdung des Denkmalwertes für die Leihgasse 15a. Diese reiche nach ihrer Ansicht nicht als eigenständige Begründung einer Unterschutzstellung der beiden Teile.