6.3 Da die kantonale Denkmalkommission (KDK) die Schutzwürdigkeit der Bauten Rigistrasse 16 und 18 wegen der grösseren baulichen Eingriffe nicht als gegeben erachtete, wurde die EKD nur mit der Abklärung der Schutzwürdigkeit des Hauses Leihgasse 15a beauftragt. Am 4. November 2016 erstattete die EKD ihr Gutachten. Sie kam zum Schluss, dass dieses ein Denkmal von lokaler Bedeutung gemäss dem kantonalen DMSG darstelle und empfahl dessen integralen Schutz. Sie bescheinigte ihm wegen der nahezu vollständig erhaltenen historischen Grundrissdisposition sowie den wertvollen Bauteilen und Ausstattungsteilen einen sehr hohen wissenschaftlichen Wert.