4.3 Im Folgenden ist zu prüfen, ob der regierungsrätliche Entscheid der gerichtlichen Überprüfung standhält. Die Beschwerdeführer beanstanden, dass er in rechtsverletzender Weise vom Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) abgewichen sei, in welchem dem Haus Leihgasse die hohe Schutzwürdigkeit attestiert und für das ganze Ensemble die Unterschutzstellung empfohlen worden sei. Die EKD solle in einem Zusatzgutachten die Fragen klären, ob das Dreifachhaus Rigistrasse/Leihgasse als Ganzes die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung erfülle.