Der Aschenputtel-Zustand des Hauses Leihgasse 15a sei ein immenses Geschenk; dieser Zustand sei aber vom Gemeinderat gerade auch als Vorwand genutzt worden, um das Ensemble nicht in die Ortsbildschutzzone aufzunehmen. Er habe so als Grundbesitzer und Bauherr und nicht als Vertreter des öffentlichen Interesses gehandelt. Sei es der öffentliche Auftrag einer Gemeinde, als Immobilienunternehmerin die Gemeindekasse zu (über-)füllen? Sie selber verzichte auf einen substantiellen, angenehm erzielbaren Gewinn, wenn sie sich nicht an einer neuen Bebauung beteilige. Sie werde ihren aussergewöhnlichen Keller renovieren und eventuell einer öffentlichen Nutzung zugänglich machen.