Zu einem kulturellen Wert der Wohnhäuser Rigistrasse 18 und 16 habe die EKD sich gar nicht geäussert. Die von ihr bezeichnete verkehrshistorische Lage beziehe sich auch nur gerade auf den Kopfbau zur Leihgasse hin. Eine identitätsstiftende Bedeutung sei nicht gegeben; das "Ensemble" steche vielmehr durch die Baufälligkeit von zwei Gebäuden hervor. Beachtenswert sei – unter anderem auch unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit –, dass das ehemals inventarisierte Gebäude auf dem westlich gelegenen GS Nr. 158 bereits früher aus dem Inventar entlassen worden sei. Von einer aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht statthaften Unterschutzstellung würde auch der Eigentümer des GS Nr. 158 unzumutbar