Ein Neubau müsste lediglich einen Abstand von mindestens 4 Metern einhalten, könnte also den Strassenraum besser fassen. Der Hinweis auf die die Unterschutzstellung befürwortende Eigentümerin verfange auch nicht, da eine Unterschutzstellung, welche einen Anspruch auf Restaurierungsbeiträge auslöse, nur bei erfüllten Kriterien erfolgen dürfe.