Es ergebe sich aus dem Gutachten kein Hinweis, inwiefern diese für das Verständnis der Ortsgeschichte unentbehrlich sein sollten. Der Regierungsrat habe die Interessen und die Verhältnismässigkeit abgewogen und geprüft und einlässlich begründet. Die Ausführungen der Beschwerdeführer seien dagegen sehr allgemein gehalten und brächten keine neuen Erkenntnisse. Von der Leihgasse aus gesehen sei die Gebäudegruppe rund 14 Meter zurückversetzt und daher für den Strassenzug wenig prägend. Ein Neubau müsste lediglich einen Abstand von mindestens 4 Metern einhalten, könnte also den Strassenraum besser fassen.