nur moderat saniert werde. Selbst wenn nur die Liegenschaft Leihgasse 15a unter Schutz gestellt würde, wäre dies für die Gemeinde Baar finanziell ohne weiteres tragbar und für die Nachbarn zumutbar und verhältnismässig. Zu wenig sei berücksichtigt worden, dass die Eigentümerin der Liegenschaft Rigistrasse 16 eine Unterschutzstellung ihres Hauses ausdrücklich begrüsse. Ein Neubau müsste im Übrigen den Strassenabstand einhalten, was negativ für das ganze Strassenbild wäre.