Leihgasse 15a immanenten Geschichte. Es treffe auch nicht zu, dass bei diesen beiden Hausteilen nicht von einem sehr hohen kulturellen Wert gesprochen werden könne. Dass die Gebäudegruppe nicht innerhalb der Ortsbildschutzzone stehe, sei für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit nicht von Bedeutung. Bei der Liegenschaft Leihgasse 15a handle es sich nicht um eine Abbruchliegenschaft. Die Unterschutzstellung der Gebäudegruppe könne als verhältnismässig und tragbar eingestuft werden.