a VRG zu verzichten. Zur Begründung brachten sie vor, dass die drei Häuser eine Gebäudegruppe bildeten, die zwar nicht ganz im Zentrum, aber doch relativ zentrumsnah läge. Die vorliegende Beschwerde stütze sich insbesondere auf das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD), die gut begründet dargelegt habe, dass die Gebäudegruppe in ihrer heutigen Ausprägung und aufgrund ihrer baulichen Zeitspuren unverzichtbar sei, weshalb das Dreifachhaus als Denkmal von lokaler Bedeutung unter Schutz zu stellen sei. Die Erweiterungsbauten Rigistrasse 16 und 18 seien Teil der dem Objekt Leihgasse 15a immanenten Geschichte.