Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit nahm der Regierungsrat in corpore nach einer ersten Beratung am 3. Juli 2018 einen Augenschein vor. Am 15. Januar 2019 beschloss er die Nicht-Unterschutzstellung der drei Wohnhäuser und entliess sie aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler.