womit diese beim Regierungsrat die Unterschutzstellung der drei Gebäude Leihgasse 15a, Rigistrasse 16 und 18 beantragen wollte. Während die Eigentümerin des Hauses Rigistrasse 16 den Antrag der Direktion des Innern unterstützte, hielten die beiden anderen Eigentümer an ihrer ablehnenden Haltung fest. Die Eigentümerin des Gebäudes Rigistrasse 18 untermauerte ihre Meinung mit einem Gutachten von E.________ vom 28. Oktober 2017. Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit nahm der Regierungsrat in corpore nach einer ersten Beratung am 3. Juli 2018 einen Augenschein vor.