Mit Gutachten vom 4. November 2016 empfahl die EKD die integrale Unterschutzstellung des Wohnhauses Leihgasse 15a (samt den Häusern Rigistrasse 16 und 18) als Denkmal von lokaler Bedeutung. Ebenso sollte nach ihrer Meinung die zur Liegenschaft gehörende Freifläche erhalten bleiben. Nach Eingang der Stellungnahmen der betroffenen Eigentümer sowie des Eigentümers der benachbarten Parzelle GS Nr. 158 stimmte die Kantonale Denkmalkommission am 5. Mai 2017 der Unterschutzstellung des Gebäudes Leihgasse 15a mit 6 Ja- gegenüber 3 Nein-Stimmen zu.