In der Folge veranlasste das Amt für Denkmalpflege und Archäologie (ADA) die Überprüfung der ganzen Gebäudegruppe. Nach Durchführung eines Augenscheins am 11. Dezember 2015 lehnte die Denkmalkommission die Schutzwürdigkeit des ganzen Ensembles mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen ab. Der Schutzwürdigkeit der Leihgasse 15a als Einzelobjekt stimmte sie mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu, vertagte dann aber den Entscheid und beantragte, dass ein Gutachten bei der Eidgenössischen Denkmalkommission eingeholt werde. Im Auftrag des ADA erstellte die D.________ AG am 6. Mai 2016 eine Machbarkeitsstudie.