Am 8. Juni 2015 wurde diese Gebäudegruppe in das kantonale Verzeichnis der schützenswerten Denkmäler aufgenommen. Die Einwohnergemeinde Baar, vertreten durch den Gemeinderat, und die A.________ AG beantragten am 19. August 2015 bzw. 7. September 2015 wegen der ihrer Ansicht nach je fehlenden Schutzwürdigkeit ihrer Häuser formell die Einleitung des Verfahrens zur Unterschutzstellung gemäss § 24 des Denkmalschutzgesetzes. In der Folge veranlasste das Amt für Denkmalpflege und Archäologie (ADA) die Überprüfung der ganzen Gebäudegruppe.