{"Signatur": "ZG_VG_004", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2020-04-07", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_004_V-2019-13_2020-04-07.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/V_2019_13_5725904a692227324825c1f1a293ecde77f83530945505b7c52e56b0350b9529cfb64b62a3d74f6e9dc90e349c56bfd60084cccf3ff3ecb624f10800c832d789?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde77f83530945505b7c52e56b0350b9529cfb64b62a3d74f6e9dc90e349c56bfd60084cccf3ff3ecb624f10800c832d789&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=V_2019_13", "Checksum": "011f70e6419f7fd5abafdb90d87accba"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["V 2019 13"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 07.04.2020 V 2019 13"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsrechtl. 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Im Haus Leihgasse 15a wurden im Ostteil eine autonome Duplex-Wohnung und\nim anderen Hausteil eine ein- und eine zweigeschossige Wohnung geplant. Auf dem\nRestgrundstück wurde ein kleines Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen und Tiefgarage\nvorgeschlagen. Die totale Nutzfläche wurde mit 776,2 m2 beziffert. Die Sanierungskosten\nder Altbauten wurden vergleichbar mit denjenigen für Neubauten mit Fr. 1'000.– pro m3\ngerechnet und somit mit rund 5,6 Mio. Franken veranschlagt. Im Szenario 2 wurden\nmögliche Folgen des Abbruches der fraglichen Liegenschaften geprüft. Es wurde eine\nmögliche Nutzfläche von 762,9 m2 ermittelt und die Kosten für den Neubau und den\nRückbau bei ebenfalls angenommenen Fr. 1'000.– pro m3 auf knapp 5,1 Mio. Franken\ngeschätzt. Kostenmässige Unsicherheiten bestünden bei Szenario 1 insbesondere im\nBereich Akustik und Brandschutz. Bei Szenario 2 sei nicht vorauszusagen, wie gross der\nAufwand zur Konsolidierung der Südfassade des Hauses Rigistrasse 16 sei und ob dieses\nHaus befriedigend als Einzelbau gestaltet werden könne.\n\n6.3 Da die kantonale Denkmalkommission (KDK) die Schutzwürdigkeit der Bauten\nRigistrasse 16 und 18 wegen der grösseren baulichen Eingriffe nicht als gegeben\nerachtete, wurde die EKD nur mit der Abklärung der Schutzwürdigkeit des Hauses\nLeihgasse 15a beauftragt. Am 4. November 2016 erstattete die EKD ihr Gutachten. Sie\nkam zum Schluss, dass dieses ein Denkmal von lokaler Bedeutung gemäss dem\nkantonalen DMSG darstelle und empfahl dessen integralen Schutz. Sie bescheinigte ihm\nwegen der nahezu vollständig erhaltenen historischen Grundrissdisposition sowie den\nwertvollen Bauteilen und Ausstattungsteilen einen sehr hohen wissenschaftlichen Wert.\nDie Schutzwürdigkeit sowohl der äusseren Erscheinung als auch der Bausubstanz sei\nsehr hoch anzusetzen. Die Erweiterungsbauten von 1794 (Rigistrasse 16 und 18) sowie\nder Anbau von 1870 gehörten zum gewachsenen Ganzen und erfüllten hinsichtlich Bau-,\nOrts- und Sozialgeschichte einen wichtigen Zeugniswert, jüngere Anpassungen und\nZufügungen seien nicht a priori als historisch weniger bedeutsam zu bewerten, sondern\nTeil der dem Objekt immanenten Geschichte betreffend das Haus Leihgasse 15a. Auch\nkomme dem Haus auf lokaler Ebene ein sehr hoher kultureller und heimatkundlicher Wert\nzu, da es als geschichtlicher Zeuge erkennbar sei. Das Dreifachhaus habe neben dem\nEigenwert auch eine ortsbildprägende und identitätsstiftende Bedeutung. Das verstädterte\nBaar habe viele historische Bauten verloren. Es bestehe die Gefahr, dass in Baar nur noch\n\nUrteil V 2019 13\n16\n\nFragmente seiner Geschichte lesbar blieben und das Ortsbild vollständig auseinanderfalle.\nDer Gartenraum sollte zwingend erhalten und wenn möglich aufgewertet werden. Aus\nbautypologischer Sicht sowie für das Verständnis der Ortsgeschichte des verstädterten\nDorfes, seiner Siedlungsentwicklung und -struktur sei das Dreifachhaus in seiner heutigen\nAusprägung einschliesslich seiner baulichen Zeitspuren unverzichtbar. Die EKD empfehle\ndaher mit Nachdruck die Unterschutzstellung des Dreifachhauses samt der\ndazugehörenden Freifläche.\n\n6.4 Im Auftrag der Verfahrensbeteiligten 2 nahm E.________ am 1. März 2017\nausführlich um Fachbericht des ADA, zum Protokoll der KDK und zum Gutachten der\nEKD. Die EKD unterscheide bezüglich des wissenschaftlichen und heimatkundlichen\nWerts zwischen den einzelnen Gebäudeteilen. Die Argumente bezögen sich ausnahmslos\nauf die Leihgasse 15a. Der sehr hohe wissenschaftliche, kulturelle und heimatkundliche\nWert für die Rigistrasse 16 und 18 gründe abschliessend einzig in der potentiellen\nGefährdung des Denkmalwertes für die Leihgasse 15a. Diese reiche nach ihrer Ansicht\nnicht als eigenständige Begründung einer Unterschutzstellung der beiden Teile. Während\ndie Oberflächen des Innern und die Baustruktur von Leihgasse 15a vergleichsweise gut\ndokumentiert seien, seien diese Arbeiten für die anderen Gebäude nicht mit derselben\nSorgfalt ausgeführt worden, wohl weil sie zu unbedeutend seien. Der Freiraum im Süden\nder Leihgasse 15a habe für das Objekt eine hohe Bedeutung. Dem Freiraum gegen\nWesten hingegen könne keine bedeutende Funktion bezüglich des Denkmalwertes\nzugerechnet werden und er stelle keine attraktive Hofsituation dar. Als Fazit wurde\ndargelegt, dass bei der Unterschutzstellung einer ganzen Denkmalgruppe festzuhalten sei,\nwelche Bauteile den Denkmalwert begründeten und ob sie in der Struktur oder in der\nSubstanz zu erhalten seien. Wesentliche Grundlagen zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit\nseien nicht berücksichtigt bzw. für Rigistrasse 16 und 18 gar nicht dokumentiert. Im ISOS\nsei der Bau nicht besonders erwähnt und sollte daher nicht als sehr wichtiger Zeuge der\nehemaligen Siedlung herangezogen werden. Es müsste daher festgestellt und belegt\nwerden, worin die Qualitäten der fraglichen Bauten bestünden. Aufgrund der\nunzureichenden Unterlagen könne das öffentliche Interesse nur behauptet, nicht aber\nschlüssig belegt werden.\n\n6.5 Im Auftrag der Verfahrensbeteiligten 2 nahm E.________ am 28. Oktober 2017\nnoch Stellung zum Verfügungsentwurf der Direktion des Innern vom 8. August 2017,\nwomit gemäss deren Antrag beim Gebäude Leihgasse 15a dessen Standort, seine\näussere Erscheinung und die historische Bausubstanz des Kernbaus inklusive\n\nUrteil V 2019 13\n17\n\n"}