{"Signatur": "ZG_VG_004", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2020-04-07", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_004_V-2019-13_2020-04-07.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/V_2019_13_5725904a692227324825c1f1a293ecde77f83530945505b7c52e56b0350b9529cfb64b62a3d74f6e9dc90e349c56bfd60084cccf3ff3ecb624f10800c832d789?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde77f83530945505b7c52e56b0350b9529cfb64b62a3d74f6e9dc90e349c56bfd60084cccf3ff3ecb624f10800c832d789&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=V_2019_13", "Checksum": "011f70e6419f7fd5abafdb90d87accba"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["V 2019 13"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 07.04.2020 V 2019 13"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsrechtl. 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So manches\nKleinod sei auf dem Altar der Bankkonten geopfert worden. Die Gemeinde habe das\nAschenputtel-Haus an der Leihgasse 15a als Abbruchobjekt gekauft, um einen Neubau zu\nrealisieren. Die gleichen Kaufabsichten hätten auch die Herren F.________ beim Kauf des\nHauses Rigistrasse 18 gehabt. Baar sei ein schwieriges Pflaster für Heimat- und\nDenkmalschutz. Sie werde ihr Haus an der Rigistrasse 16 unabhängig einer\nUnterschutzstellung auf jeden Fall erhalten. Sie sei mit der Argumentation der\nBeschwerdeführer völlig einverstanden und schliesse sich deren Forderungen an. Darüber\nhinaus sei für sie die Argumentation des Regierungsrates nicht nachvollziehbar. Offenbar\nspreche dieser die Schutzwürdigkeit des Hauses Leihgasse 15a ab, weil die\nErweiterungsbauten an der Rigistrasse die Kriterien für ein Denkmal nicht erfüllten.\nRichtigerweise müsste doch umgekehrt zwei weniger wichtigen Häusern die\nAbbruchgenehmigung verweigert werden, weil sie in unmittelbarer Nähe eines sehr\nwertvollen Gebäudes stünden. Mit seiner wohl aus politischen Interessen begründeten\nAussage, die Baugruppe als Ganzes habe keine identitätsstiftende Wirkung, stelle er sich\ndiametral gegen die Aussage der EKD. Der Aschenputtel-Zustand des Hauses Leihgasse\n15a sei ein immenses Geschenk; dieser Zustand sei aber vom Gemeinderat gerade auch\nals Vorwand genutzt worden, um das Ensemble nicht in die Ortsbildschutzzone\naufzunehmen. Er habe so als Grundbesitzer und Bauherr und nicht als Vertreter des\nöffentlichen Interesses gehandelt. Sei es der öffentliche Auftrag einer Gemeinde, als\nImmobilienunternehmerin die Gemeindekasse zu (über-)füllen? Sie selber verzichte auf\neinen substantiellen, angenehm erzielbaren Gewinn, wenn sie sich nicht an einer neuen\nBebauung beteilige. Sie werde ihren aussergewöhnlichen Keller renovieren und eventuell\neiner öffentlichen Nutzung zugänglich machen. Gerne würde sie dieses Projekt mit ihren\nNachbarn teilen. Auch in der von der Gemeinde Baar beim Netzwerk Altstadt in Auftrag\ngegebenen Stadtanalyse sei der Schluss gezogen worden, dass Baar den Aspekt \"Dorf\"\nherausarbeiten müsse, nachdem in den letzten Jahren viel in den Aspekt \"Stadt\" investiert\nworden sei. Es wäre also der Moment, die Leihgasse 15a z.B. mit einer Passerelle mit der\nKernzone bzw. mit dem Rathaus, dem Gemeindehaus, der Rathausschüür, dem\nrenovierten Schwesternhaus, dem Schulhaus mit dem riesigen autofreien Parkplatz, dem\nGeneral-Andermatt-Haus und dem Polizeiposten zu verbinden. Die Gemeinde müsse\n\nUrteil V 2019 13\n7\n\ndaher im öffentlichen Auftrag ihr Aschenputtel-Haus samt Garten erhalten. Damit werde\nallerdings die Machbarkeitsstudie obsolet, die nicht von einer Unterschutzstellung des\nUmschwungs ausgehe. Die Bevölkerung müsse über den Immobilienbesitz und die in der\nLiegenschaft verborgenen kulturhistorischen Schätze sowie das Potenzial einer\nöffentlichen Nutzung informiert werden. Die integrale Unterschutzstellung (mit Garten)\ndiene langfristig als Garant des sozialen Friedens, nämlich als Begegnungsort der\nBewohner jedweden Alters und Herkunft. Sie beantrage daher unter Aufhebung des\nregierungsrätlichen Entscheids die Unterschutzstellung der drei genannten Wohnhäuser,\nallenfalls die Rückweisung zum neuen Entscheid; dies unter Kosten- und\nEntschädigungsfolgen (inkl. MWST) zulasten der Beschwerdegegner.\n\n"}