{"Signatur": "ZG_VG_004", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2020-04-07", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_004_V-2019-13_2020-04-07.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/V_2019_13_5725904a692227324825c1f1a293ecde77f83530945505b7c52e56b0350b9529cfb64b62a3d74f6e9dc90e349c56bfd60084cccf3ff3ecb624f10800c832d789?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde77f83530945505b7c52e56b0350b9529cfb64b62a3d74f6e9dc90e349c56bfd60084cccf3ff3ecb624f10800c832d789&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=V_2019_13", "Checksum": "011f70e6419f7fd5abafdb90d87accba"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["V 2019 13"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 07.04.2020 V 2019 13"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsrechtl. 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Archäologischer Verein\nBeschwerdeführer\n\ngegen\n\nRegierungsrat des Kantons Zug\nBeschwerdegegner\n\nWeitere Verfahrensbeteiligte:\n1. Gemeinderat Baar\n2. A.________ AG\nvertreten durch RA B.________\n3. C.________\n\nbetreffend\n\nDenkmalschutz (Nicht-Unterschutzstellung Wohnhäuser Leihgasse 15a,\nRigistrasse 16, Rigistrasse 18, Baar)\n\nV 2019 13\n2\n\nA. Die Einwohnergemeinde Baar ist seit dem 3. Dezember 2012 Eigentümerin der\nLiegenschaft GS Nr. 157, Leihgasse 15a, Baar, mit dem darauf stehenden Haus Assek.\nNr. 1271a. Das nördlich anschliessende GS Nr. 156, Rigistrasse 18, mit dem Haus\nAssek. Nr. 1272a, befindet sich seit dem 29. September 2011 im Eigentum der\nA.________ AG. Daran angrenzend folgt das GS Nr. 155, Rigistrasse 16, mit dem Haus\nAssek. Nr. 109c, welches im Eigentum von C.________ steht. Die drei Gebäude sind\nverbunden und teilweise parzellenüberschreitend miteinander verschachtelt. Am 8. Juni\n2015 wurde diese Gebäudegruppe in das kantonale Verzeichnis der schützenswerten\nDenkmäler aufgenommen. Die Einwohnergemeinde Baar, vertreten durch den\nGemeinderat, und die A.________ AG beantragten am 19. August 2015 bzw.\n7. September 2015 wegen der ihrer Ansicht nach je fehlenden Schutzwürdigkeit ihrer\nHäuser formell die Einleitung des Verfahrens zur Unterschutzstellung gemäss § 24 des\nDenkmalschutzgesetzes. In der Folge veranlasste das Amt für Denkmalpflege und\nArchäologie (ADA) die Überprüfung der ganzen Gebäudegruppe. Nach Durchführung\neines Augenscheins am 11. Dezember 2015 lehnte die Denkmalkommission die\nSchutzwürdigkeit des ganzen Ensembles mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2\nEnthaltungen ab. Der Schutzwürdigkeit der Leihgasse 15a als Einzelobjekt stimmte sie mit\n4 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu, vertagte dann aber den\nEntscheid und beantragte, dass ein Gutachten bei der Eidgenössischen\nDenkmalkommission eingeholt werde. Im Auftrag des ADA erstellte die D.________ AG\nam 6. Mai 2016 eine Machbarkeitsstudie. Zielvorgabe war die Sanierung des zu\nschützenden Kernbaus Leihgasse 15a in Verbindung mit Neubauten auf den übrigen\nFlächen/Grundstücken, eine Grobkostenprognose und Angaben zu einem allfälligen\nAusnützungsverlust im Vergleich zu einem kompletten Neubau. Am 2. Februar 2016\nersuchte die Direktion des Innern die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege\n(EKD) um ein Fachgutachten nur zum Wohnhaus Leihgasse 15a. Mit Gutachten vom\n4. November 2016 empfahl die EKD die integrale Unterschutzstellung des Wohnhauses\nLeihgasse 15a (samt den Häusern Rigistrasse 16 und 18) als Denkmal von lokaler\nBedeutung. Ebenso sollte nach ihrer Meinung die zur Liegenschaft gehörende Freifläche\nerhalten bleiben. Nach Eingang der Stellungnahmen der betroffenen Eigentümer sowie\ndes Eigentümers der benachbarten Parzelle GS Nr. 158 stimmte die Kantonale\nDenkmalkommission am 5. Mai 2017 der Unterschutzstellung des Gebäudes Leihgasse\n15a mit 6 Ja- gegenüber 3 Nein-Stimmen zu. Der Unterschutzstellung der Gebäude\nRigistrasse 16 und 18 wurde mit jeweils 4 Ja- und 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung\nmit Stichentscheid der Präsidentin zugestimmt. Am 8. August 2017 liess das ADA den\nbetroffenen Eigentümern den Entwurf der Verfügung der Direktion des Innern zukommen,\n\nUrteil V 2019 13\n3\n\nwomit diese beim Regierungsrat die Unterschutzstellung der drei Gebäude Leihgasse 15a,\nRigistrasse 16 und 18 beantragen wollte. Während die Eigentümerin des Hauses\nRigistrasse 16 den Antrag der Direktion des Innern unterstützte, hielten die beiden\nanderen Eigentümer an ihrer ablehnenden Haltung fest. Die Eigentümerin des Gebäudes\nRigistrasse 18 untermauerte ihre Meinung mit einem Gutachten von E.________ vom\n28. Oktober 2017. Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit nahm der Regierungsrat in\ncorpore nach einer ersten Beratung am 3. Juli 2018 einen Augenschein vor. Am 15. Januar 2019 beschloss er die Nicht-Unterschutzstellung der drei Wohnhäuser und entliess sie\naus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler.\n\n"}