5. Mitteilung an die Beschwerdeführer (im Doppel, Rechnung folgt nach Rechtskraft des Urteils), an den Rechtsvertreter der verfahrensbeteiligten Eigentümerin (im Doppel), an den Stadtrat von Zug sowie an den Regierungsrat des Kantons Zug (dreifach). Zug, 17. Dezember 2019 Im Namen der VERWALTUNGSRECHTLICHEN KAMMER Der Vorsitzende Der Gerichtsschreiber versandt am Urteil V 2019 12