Abgesehen vom Bedürfnis der Eigentümerin zum Wohnen im Bauernhaus ist zurzeit noch völlig ungeklärt, was in der alten Scheune rechtlich zulässig und tatsächlich möglich wäre, mit welchen Kosten bei einer Sanierung resp. deren Ausbau zu rechnen wäre und wie diese Finanzierung ihrerseits gesichert würde. Damit lässt die Eigentümerin in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hinweisen, dass ein solches Vorhaben nichts an der Finanzierbarkeit der Sanierung des Bauernhauses ändern würde. Schlussendlich ist auch nicht von Relevanz, dass die (heutige) Eigentümerin ihr Haus nicht stetig nach jeweils aktuellem Baufachwissen unterhalten hat.