Die Beschwerdeführer bringen denn auch keine substantiellen Einwände dagegen vor; ihre Finanzierungsberechnungen scheinen eher ihrem subjektiven Befinden oder Wunschdenken zu entspringen. Soweit sie auf die Alternative des Ausbaus der Scheune zu einem Mehrfamilienhaus hinweisen, wirkt dieser Vorschlag zwecks Rettung des Bauernhauses reichlich unbedacht, da diese Variante eine massive Querfinanzierung ermöglichen müsste. Von einer solchen darf nicht ausgegangen werden. Abgesehen vom Bedürfnis der Eigentümerin zum Wohnen im Bauernhaus ist zurzeit noch völlig ungeklärt, was in der alten Scheune rechtlich zulässig und tatsächlich möglich wäre, mit welchen Kosten bei einer Sanierung resp.