Die Beschwerdeführer verkennen die Kreditvergabeanforderungen seitens der Banken für Immobilien. Damit werden dauerhafte Projekte finanziert, und sie müssen daher langfristig tragbar sein. Vom kalkulatorischen, von den Banken gerechneten Zinssatz von 5% darf daher bei der Zumutbarkeitsberechnung nicht abgewichen werden. Dazu ist ein weiterer Prozentpunkt für Unterhalts- und Nebenkosten einzuberechnen, wie der Regierungsrat zu Recht erwogen hat. Die Zuger Kantonalbank schätzte unter Hinweis auf die statistischen Erhebungen von Q.________ schon jährliche Mietzinse von insgesamt Fr. 96'000.-- für die Wohnungen gemäss der Machbarkeitsstudie der M.__