Vielleicht finde sich ja jemand, der die Finanzierungsanforderungen nicht so zurückhaltend beurteile wie die Zuger Kantonalbank. Als mögliche Lösung bei Bedarf der Eigentümerin nach weiterem Wohnraum wäre der Ausbau der ebenfalls inventarisierten Scheune zu bedenken. Urteil V 2019 12 16