Das Haus ist gemäss den Ausführungen des beigezogenen Sachverständigen, P.________, dipl. Bauingenieur ETH, in südöstliche Richtung verkippt, wobei die Setzungskonsolidation weitgehend abgeschlossen sei. Für eine nachhaltige Sanierung sei eine Aussteifung des bestehenden Untergeschosses zwingend notwendig, weshalb über die ganze UG-Fläche eine tragende, die Wände unterfangende Bodenplatte aus Beton eingezogen werden müsse. Insbesondere Einzelstützen ausserhalb des Mauerwerks seien mit der Bodenplatte zu unterfangen. Der Gutachter G.__