5.1.4 Im Verwaltungsbeschwerdeverfahren wurde G.________, dipl. Architekt FH/SIA, mit der Begutachtung der baulichen Substanz des Wohnhauses C.________ beauftragt. Er stellte mit Bericht vom 18. Juli 2017 fest, dass das Haus in vielen Teilen sanierungsbedürftig sei. Die Tragfähigkeit der Konstruktion sei eingeschränkt und teilweise schadhaft. Die technischen Installationen hätten ihr Lebensende erreicht. Gebäudehülle wie Dächer, Fassaden und Fenster seien ebenso wie der Innenausbau dringend zu sanieren. Böden und Decken seien mehrheitlich in kritischem Zustand. Das Haus ist gemäss den Ausführungen des beigezogenen Sachverständigen, P.________, dipl.