5.1 Unbestritten scheint zwischen den Parteien zu sein, dass das Wohnhaus C.________ dringend sanierungsbedürftig ist und einer Gesamtrenovation bedarf. Unwidersprochen sind die Ausführungen des Regierungsrates, dass es ohne Massnahmen über kurz oder lang verfallen wird. Nach den Erklärungen der Eigentümerin wird es aktuell von ihr und weiteren Angehörigen ihrer Familie bewohnt. Es werde also nicht als Einfamilienhaus, sondern als Mehrfamilienhaus genutzt, wobei aufgrund der Gegebenheiten nur eng miteinander vertraute Familien zusammenleben könnten. Die Urteil V 2019 12 14