Seine Erwägungen sind nachvollziehbar und eine Ermessensverletzung ist nicht sichtbar. Darüber hinaus muss hier festgestellt werden, dass nach der Gesetzesrevision sogar äusserst hohe Werte gegeben sein müssen, damit eine Unterschutzstellung jedenfalls gegen den Willen der Eigentümerschaft durchgesetzt werden kann. Solche wurden auch vom ADA nicht bescheinigt (wobei schon nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass die in einem Fachbericht gewählte Wortwahl sich nach den Gesetzesformulierungen richtet).